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Sichere digitale Kommunikation: Graubünden setzt als erster Kanton IncaMail ein

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Mit Graubünden führt erstmals ein Kanton die E-Mail-Plattform IncaMail für die sichere Kommunikation ein. IncaMail ist direkt im Outlook integriert und macht es verschiedenen Verwaltungsbehörden des Kantons neu möglich, verschlüsselte Mails oder elektronische Einschreiben zu versenden.

Dank der sicheren elektronischen Kommunikation können sie ab 2010 Verwaltungsverfahren rascher und effizienter abwickeln. Geregelt ist die Abwicklung solcher Verfahren gemäss “Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens”. Die Informationsplattform IncaMail der Post ist im Rahmen dieser Verordnung soeben als erste und bisher einzige Plattformtechnologie zugelassen worden.

Unverschlüsselte E-Mails können im Internet sehr leicht von Dritten eingesehen, verändert oder abgefangen werden. Mit der Möglichkeit des sicheren und nachweislichen E-Mail-Versandes schliesst die Post mit der Informationsplattform IncaMail diese Sicherheitslücken.

Einfache Integration
Das Amt für Informatik Graubünden stellt den Bündner Verwaltungsstellen neu die sichere E-Mail-Plattform IncaMail zur Verfügung. Ab dem 1.1.2010 können die kantonalen Dienststellen und die kantonalen Gerichte den neuen Service einsetzen. Die Plattform ist via sicherer Verbindung direkt mit Exchange verbunden und in der Outlook-Mailbox des Benutzers nahtlos integriert. Die Investitionskosten sind gering. Abgerechnet wird pro versandtes sicheres und nachweisbares E-Mail. Mit IncaMail haben die Verwaltungsstellen ein einfaches Instrument für die sichere Kommunikation zur Verfügung. Geht es um die Wahrung der Vertraulichkeit oder um Rechtssicherheit, können die Mitarbeitenden Dokumente von jedem Arbeitsplatz aus per verschlüsseltes E-Mail und je nach Bedarf per elektronisches Einschreiben mit Versandnachweis verschicken.

Sicheres E-Mail hält bei Behörden Einzug
Mit der Integration von IncaMail sind die Behörden des Kantons Graubünden für die Zukunft gerüstet. Schon seit Anfang Januar 2008 ist die “Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Verwaltungsverfahren” in Kraft. Sie regelt, wie in einem Verwaltungsverfahren gemäss dem einschlägigen Bundesgesetz (VwVG; SR 172.021) die Korrespondenz zwischen Partei und Bundesbehörde elektronisch übermittelt werden kann. Die Verordnung ist anwendbar auf alle Eingaben im Hinblick auf den Erlass einer Verfügung und auf die Eröffnung von Verfügungen einer Behörde. Die Informationsplattform IncaMail ist vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) soeben als die erste und bisher einzige Plattformtechnologie für die elektronische Übermittlung von Verwaltungsverfahren anerkannt worden.

Justizverfahren ab 1.1. 2011
Ab 1.1. 2011 werden zudem verschiedene Gerichte in der gesamten Schweiz dazu verpflichtet sein, elektronische Eingaben im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren entgegenzunehmen und zu behandeln. Auch hier besteht die Auflage, für den Austausch von Dokumenten eine Informationsplattform für den sicheren und nachweislichen E-Mail Verkehr zu verwenden. Eine entsprechende Verordnung ist derzeit beim Bundesamt für Justiz in Vernehmlassung. Über die Zulassung von IncaMail wird in einem bereits eröffneten Verfahren befunden.


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